Wir erstellen Gutachten

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten. Ob Kurzgutachten oder ganz ausführliche Expertise, wir erstellen Gutachten gewissenhaft für Sie.

Die Bewertungsanlässe zur Erstellung eines Gutachtens können vielfältig sein:

  • Verkaufs- und Kaufverhandlungen
  • Ermittlung von Grundstücksbelastungen (z.B. Erbbau-, Wohnung-, Wege-, Leitungsrechte, Überbauung, Nießbrauch usw.)
  • Vermögens- und Erbauseinandersetzung, Nachlassregelung
  • Entscheidungshilfe für Investitionen (geplante Kapitalanlagen)
  • Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Versicherungswertermittlung
  • Zwangsversteigerung
  • steuerliche Anlässe
  • Vermögensaufstellung
  • städtebauliche Maßnahmen
  • Kreditvergabe
  • Gegengutachten
  • Überprüfung von Gutachten

Für folgende Objekte:

  • unbebaute & bebaute Grundstücke
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Wohnungs- und Teileigentum

Für folgende Auftraggeber:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Gesellschaften
  • Vereine
  • Banken und Versicherungen
  • Ämter und Behörden
  • Gerichte

Die Form der Ausarbeitung eines Gutachtens über den Verkehrswert (Begriffserklärung siehe unten) hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab. Es kann in detaillierter oder in gekürzter Form erstellt werden. Sie können zwischen folgenden Formen wählen:

  • Verkehrswertgutachten (detaillierte Form)
  • Kurzgutachten (gekürzte Form)
  • Wertschätzung

Die Art des Gutachtens hängt von dem zu ermittelnden Wert der Immobilie ab.:

  • Verkehrswertgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Mietwertgutachten
  • Beleihungswertgutachten
KBW Immobiliengutachten

Persönlicher Ansprechpartner bei Fragen zur Immobilienbewertung, Beauftragung und den entstehenden Kosten ist Frau Katja Biegler-Wignanek – unsere Gutachterin für Immobilienwertermittlung.

Wir erstellen nur Verkehrswertgutachten oder Wertschätzungen nach ordnungsgemäßer Recherche, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, Prüfung der übergebenen Unterlagen und vor allem einer Objektbesichtigung.

Verkehrswertermittlung

Der Begriff „Verkehrswert“ wird gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich klar geregelt:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Verkehrswert einer Immobilie, auch Marktwert genannt, ist also der Wert, zu dem unter gegebenen Umständen eine Immobilie mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden könnte. Grundlage für die Ermittlung sind zahlreiche Vorschriften und Gesetze sowie Daten aus eigenen Recherchen.

Dies sind z.B. das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die Bewertungsrichtlinien, die Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlungen, aktuelle Liegenschaftszinssätze, Indextabellen der Gutachterausschüsse, die rechtlichen Verhältnisse, die bau- und planungsrechtliche Situation, der Mietspiegel, Vergleichsmieten, die Festlegungen zum Umwelt-, Denkmal- und Gewässerschutz, die Baukostentabellen, der aktuelle Baupreisindex und die Hinweise aus der aktuellen Fachliteratur.

Letztendlich regelt aber das Marktgeschehen die Preisbildung des Verkehrswertes. Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt bestimmen sich nach der regionalen Entwicklung, der wirtschaftlichen Situation, dem Kapitalmarkt und schließlich nach Angebot und Nachfrage im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.

Erfahrungsgemäß sind bei der Verkehrswertermittlung Abweichungen von den subjektiven Vorstellungen des Käufers bzw. Verkäufers keine Seltenheit. Zu einem objektiven Wert für den beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Objektes kommt man mit einem Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen bzw. Gutachter.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wir beraten Sie gern!

02751 - 444 047

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